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Kunden Hotline: +49 351 65 33 564-1

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:

Sinnocon GmbH

Breitscheidstraße 45

01156 Dresden (Cossebaude)

 

Telefon: +49 (0) 351 65 33 5 64 - 1

Fax:        +49 (0) 351 65 33 5 64 - 3

E-Mail:    info@emeni.de

 

- im folgenden „Sinnocon" genannt -

 

§ 1 Allgemeines/Geltung

 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SINNOCON erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SINNOCON mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SINNOCON ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SINNOCON auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

(3)  Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet wären können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss

 

(1) Allgemeines

 

Alle Angebote von SINNOCON stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

 

(2) Technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen und Zustandekommen des Kaufvertrages

 

a) Bestellung über den Online-Shop

 

Für eine Bestellung eines oder mehrerer Artikel über den Online-Shop, müssen die Artikel zunächst durch einen Mausklick auf den Link "In den Warenkorb" zur Bestellung vorgemerkt werden. Im "Warenkorb" (den der Kunde jederzeit über einen Link im Shopangebot erreichen kann) wird der Kunde nach Betätigung der Schaltfläche "Zur Kasse gehen" oder "Express-Kauf mit Paypal" durch den Bestellvorgang geführt, indem jeder Schritt erläutert und die erforderlichen Angaben abgefragt werden. Wenn Sie auf "Express-Kauf mit Paypal" geklickt haben, werden Sie auf eine Bestellseite der Fa. Paypal geleitet, wo Sie sich mit Ihrem Paypal-Konto-Zugangsdaten einloggen können.

Mit Klick auf die Schaltfläche "Weiter" gelangen Sie zur abschließenden Bestellseite.

Der Bestellvorgang ist abgeschlossen, wenn der Kunde im letzten Schritt auf der abschließenden Bestellseite ("Prüfen und Bestellen") den Button „Zahlungspflichtig bestellen" / „kostenpflichtig bestellen“ / „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ / „kaufen“ / "jetzt kaufen" klickt.

Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches SINNOCON innerhalb von zwei Werktagen annehmen kann.

Die Annahme des Angebots durch SINNOCON erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware.

Die Bestellbestätigung selbst stellt noch keine Annahme des Angebots dar, es sei denn, diese beinhaltet eine Zahlungsaufforderung.

Mit der Annahme durch SINNOCON ist der Kaufvertrag geschlossen.

 

b) Bestellung per Telefon, Mail, Fax oder Brief

 

Sofern im Onlineshop ausdrücklich angeboten, erfolgt der Vertragsschluss bei Bestellung durch den Kunden per Telefon, Mail, Fax oder Brief wie folgt:

Der Kunde erklärt mündlich oder schriftlich seine verbindliche Absicht, genau benannte Artikel des Angebots im Online-Shop kaufen zu wollen. Darin liegt das Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages, welches SINNOCON innerhalb von fünf Tagen nach Zugang annehmen kann.

Die Annahme des Angebots durch SINNOCON erfolgt durch Übersendung der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Ware. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.

 

(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext

SINNOCON speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die Vertragsbedingungen per E-Mail zu. Damit verschafft SINNOCON dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei SINNOCON gespeicherten Vertragstexten ist - mit Ausnahme der frei zugänglichen AGB - nur registrierten Kunden über das Kundenkonto möglich.

 

(4) Erkennen und Berichtigung von Eingabefehlern

Zur Erkennung und Verhinderung von Eingabefehlern während des Bestellvorgangs bekommt der Kunde vor der wirksamen Bestellung eine Übersichtsseite zur Kontrolle angezeigt, mit deren Hilfe er alle Einzelheiten der Bestellung kontrollieren und in den Eingabefeldern selbst oder unter Verwendung des „Zurück“-Buttons des Internetbrowsers die eingegebenen Daten berichtigen kann.

 

(5) Zur Verfügung stehende Sprachen

 

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land SINNOCON nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über SINNOCON abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.

 

(2) SINNOCON akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. SINNOCON stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit Warenlieferung übersandt wird. Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.

 

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

 

(4) Gegenüber Unternehmern ist SINNOCON berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

 

§ 4 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

 

Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.

 

Regelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SINNOCON noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem SINNOCON versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

 

(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von SINNOCON.

 

(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch SINNOCON betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

 

(4) Die Sendung wird von SINNOCON nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

 

§ 5 Lieferung und Lieferzeiten

 

Regelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste).

 

(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.

 

(3) Teillieferungen sind zulässig, außer der Kunde hat hieran erkennbar kein Interesse oder ihm sind diese erkennbar nicht zumutbar. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn

 

a) die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

 

b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

 

c) dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.

 

(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.

 

Regelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Lieferungen erfolgen ab 01156 Dresden.

 

(2) Von SINNOCON in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(3) SINNOCON kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen SINNOCON gegenüber nicht nachkommt.

 

(4) SINNOCON haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die SINNOCON nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SINNOCON die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SINNOCON zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber SINNOCON vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 6 Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist

 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 01156 Dresden soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet SINNOCON auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

 

(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

 

a) die Lieferung und, sofern SINNOCON auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

 

b) SINNOCON dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

 

c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und

 

d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines SINNOCON angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 

§ 7 Gewährleistung

 

Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern

 

(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

 

(2) Sollte im Angebot eine Garantie angegeben werden, so bleibt die gesetzliche Mängelhaftung hiervon unberührt.

 

Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern

 

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

 

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn SINNOCON nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Schriftform zugegangen ist. Auf Verlangen von SINNOCON ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an SINNOCON zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet SINNOCON die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

 

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist SINNOCON nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

 

(4) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die SINNOCON aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird SINNOCON nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen SINNOCON bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen SINNOCON gehemmt.

 

(5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

 

(6) Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens durch SINNOCON werden durch vorstehende Gewährleistungsregelungen nicht eingeschränkt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern

 

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von „SINNOCON“.

 

Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern

 

 (1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von SINNOCON gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).

 

(2) Die von SINNOCON an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von SINNOCON. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

 

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für SINNOCON.

 

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

 

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von SINNOCON als Hersteller erfolgt und SINNOCON unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei SINNOCON eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an SINNOCON. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt SINNOCON, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

 

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von SINNOCON an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an SINNOCON ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. SINNOCON ermächtigt den Kunden widerruflich, die an SINNOCON abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von SINNOCON einzuziehen. SINNOCON darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

 

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von SINNOCON hinweisen und SINNOCON hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, SINNOCON die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde SINNOCON.

 

(8) SINNOCON wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

 

(9) Tritt SINNOCON bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 9 Verfahren zum Umgang mit Beschwerden

 

Unser Verfahren zum Umgang mit Beschwerden entspricht den Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt. Sollten Sie demnach Beschwerden vorbringen wollen, können Sie dies über alle hier genannten Kommunikationsmittel und Adressen/Nummern schriftlich oder mündlich tun. Eine zeitnahe Bearbeitung wird zugesichert.

 

§ 10 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.

 

Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen

 

- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

 

- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

 

- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;

 

- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

 

- bei Verbrauchern, soweit die Bestellung aus einem und die Sendung in ein Land erfolgt, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

 

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;

 

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;

 

- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

§ 11 Hinweise zur Verpackungsverordnung

 

Wir weisen darauf hin, dass wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einem zugelassenen Dualen System angeschlossen.

 

§ 12 Bonitätsauskunft

 

Zur Einschätzung des Haftungsrisikos und zur Bonitätsprüfung übermitteln Paymorrow oder von Paymorrow beauftragte Partner-unternehmen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung bei Anmeldung zum Rechnungskauf Ihre Adressdaten ggf. an Wirtschaftsauskunfteien zur Bonitäts- und Kreditprüfung. Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten beziehen wir von folgenden Wirtschaftsauskunfteien, die Daten für die Erteilung von Auskünften speichern:

Bürgel, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, D-22761 Hamburg,

Tel.: +49 (0) 40 - 89 80 3 0, Fax: -777

 

CEG, Creditreform Consumer GmbH, Hellersbergstr. 11, D-41460 Neuss,

Tel.: +49 (0)2131-109-501, Fax: -557

 

DeltaVista, Deltavista GmbH, Freisinger Landstr. 74, 80939 München,

Tel.: +49 (0)89 - 7244880, Fax: - 22

 

Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen Paymorrow oder von Paymorrow beauftragte Partnerunternehmen ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von den genannten Instituten ab. Für diese Fälle stimmen Sie der Mitteilung Ihres Vor- und Nachnamens, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, sowie Ihres Geburtsdatums und Ihrer Telefonnummer an die genannten Institute zu. Paymorrow stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass sowohl die beauftragten Partnerunternehmen als auch die genannten Institute ihrerseits die Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung verarbeiten und/oder nutzen.

Alle Bonitätsprüfungen erfolgen, um Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr auszuschließen. Der Datenaustausch zwischen Paymorrow, von Paymorrow beauftragten Partnerunternehmen und anderen Wirtschaftsinformationsdiensten schützt den Online-Handel vor Schäden, die sich langfristig auf die Verkaufspreise auswirken. So profitieren auch Sie als Endkunde von einer Prüfung der Kundendaten zu diesem Zweck.

 

§ 13 Streitschlichtung

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

 

(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

 

(2) Die Beziehungen zwischen SINNOCON und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts.

 

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder Verbraucher, der aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen SINNOCON und dem Kunden der Ort unseres Geschäftssitzes. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Hinweis:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass SINNOCON Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

 

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